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EU-Recht: Ermäßigte Mehrwertsteuer für E-Books gestattet

Am 1. Dezember 2016 hat die EU-Kommission ihre Entscheidung veröffentlicht, wonach künftig auch für E-Books ein ermäßigter Steuersatz gelten kann.

In Österreich würde das analog zu den gedruckten Büchern einen Mehrwertsteuersatz von 10% anstelle der jetzigen 20% bedeuten. Ob diese Regelung zur Anwendung kommt, beschließen die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten auf nationaler Ebene.

Die EU-Kommission folgt damit einer langjährigen Forderung der Verlegerverbände nach ermäßigten Mehrwertsteuersätzen für E-Books. Vor allem der Europäische Verlegerverband FEP (Federation of European Publishers) setzte sich auf europapolitischer Ebene mit der Unterstützung des Hauptverbands des Österreichischen Buchhandels bereits seit Jahren aktiv für eine Veränderung des bisher geltenden Rechts eins.

„Wichtig ist es nun, dass der Beschluss der EU-Kommission auch vonseiten der europäischen Finanzminister umgesetzt wird“, so HVB-Präsident Benedikt Föger. „Damit hätte die Benachteiligung elektronischer Bücher gegenüber den gedruckten Büchern endlich ein Ende und es können wichtige Impulse in diesem Bereich gesetzt werden“, so Föger, der Finanzminister Schelling auffordert, unverzüglich tätig zu werden. Und zwar nicht nur bei den E-Books, sondern auch bei den Hörbüchern. „Ein Buch ist ein Buch, egal in welcher Form, und sollte steuerlich auch gleich behandelt werden“, so der HVB-Präsident.



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