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Geo-Blocking bei E-Books zulässig

Am 25. Mai hat die EU-Kommission ihre Strategie für einen einheitlichen europäischen digitalen Binnenmarkt vorgestellt.

Um den Zugang zu digitalen Waren und Dienstleistungen zu erleichtern, schlägt die Kommission u. a. vor, Geo-Blocking zu unterbinden. Mittels Geo-Blocking ist es Online-Händlern möglich, den Zugang zu einer Webseite für den Verbraucher aufgrund seines Aufenthaltsorts zu sperren oder den Nutzer auf eine seinem Standort entsprechende Website mit anderen Preisen, Verkaufs- oder Zahlungsbedingungen umzuleiten.

Ursprünglich sollten auch E-Books und Musik in die Verordnung zur Unterbindung des Geo-Blocking aufgenommen werden, da beide Medien als „elektronisch erbrachte Dienstleistungen“ definiert werden, deren Hauptmerkmal „die Bereitstellung von Zugang zu und die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken“ ist.

Nun sind E-Books für zwei Jahre aus dem Verordnungsentwurf ausgenommen worden, damit die Folgen des Verordnungsvorschlags für den europäischen Buchmarkt abgeschätzt werden können. Besonderes Augenmerk liegt hier auf den nationalen Preisbindungsregeln für Bücher.



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