HVB informiert: Handhabung der Mehrwertsteuersenkung  

Handhabung der Mehrwertsteuersenkung

Rund um die geplante Senkung der Mehrwertsteuer (für Bücher, E-Books und Audio-Books von 10 auf 5 Prozent) ab dem 01.07.2020 erlangt vor allem das Verzeichnis lieferbarer Bücher (VLB) große Bedeutung für die Preisfestsetzung von Büchern. Abgestimmt mit unserem deutschen Partner MVB (Betreiber des VLB und Tochter des Börsenvereins) und der KöBu Data (Umsetzungsbeauftragt für Österreich und Beteiligung des HVB) dürfen wir Sie wie folgt informieren:

Mit den Mehrwertsteuersenkungen sollen – anders als in Deutschland – nicht Endverbraucher, sondern Unternehmen in bestimmten Bereichen, wie z.B. Buchhandel, unterstützt werden. Da in Österreich keine generelle Veränderung der Umsatzsteuersätze vorgesehen ist, soll für die Senkungen in bestimmten Bereichen eine Ausnahmegenehmigung bei der Europäischen Union beantragt werden.

Wir haben zu der neuen Sachlage nach intensivem Austausch mit Vertreter*innen des österreichischen Buchhandels und Verlagswesens sowie den Expert*innen in den Verlagen des Börsenvereins entschieden, während des Absenkungszeitraums auch bei vom VLB in der Vergangenheit berechneten Euro-AT-Preise die Neuberechnung auszusetzen und keine Veränderung der Mindestpreise für Österreich vorzunehmen. Vielmehr wird bei der Umrechnungsformel im Zeitraum der temporären Mehrwertsteuersenkung weiter mit den bisherigen Umsatzsteuersätzen (also 7 bzw. 19 Prozent bei der deutschen und 10 bzw. 20 Prozent bei der österreichischen Mehrwertsteuer) gearbeitet.

Dadurch wird vermieden, dass im österreichischen Buchhandel zweimal innerhalb von sechs Monaten sämtliche Preise bei Büchern deutscher Verlage umgezeichnet werden müssen. Marginale Preissenkungen ohne Berücksichtigung von Schwellenpreisen unterbleiben und Aufdrucke von EUR-A-Preisen auf Büchern behalten ihre Gültigkeit. Gleichzeitig wird diese Vorgehensweise dem Ziel des österreichischen Gesetzgebers gerecht, den Buchhandel vor Ort beim Kampf gegen die Nachwirkungen der Corona-Krise zu unterstützen. Schließlich wäre eine Beibehaltung der Preise auch für den Fall am geeignetsten, dass sich die geplante österreichische Maßnahme – z.B. aufgrund fehlender Genehmigung durch die Europäische Union – letztlich doch rechtlich nicht realisieren lässt.

Wenn Verlage ihre Preise für den deutschen und/oder den österreichischen Markt ändern möchten, können sie das jederzeit tun. Bitte beachten Sie aber, dass Sie ab dem 02.07.2020 geltende deutsche und/oder österreichische Preise bis Mittwoch, 17.06.2020, 19 Uhr, melden müssen, damit die Preisänderungen in der Gelben Beilage vom 18.6.2020 für den Handel fristgerecht angekündigt werden.

Eine kurze Beschreibung, wie Sie Preise im VLB ändern können, finden Sie hier:

https://vlb.de/news/2020/aus-aktuellem-anlass-so-ändern-sie-preise-im-vlb

Bei weiteren Fragen zum VLB steht Ihnen Andreas Gausterer unter gausterer@koebu.at gerne zur Verfügung.

Mit besten Grüßen

Gustav Soucek

Geschäftsführer

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