Nationalrat beschließt Senkung der Mehrwertsteuer auf E-Books und Hörbücher

Der österreichische Nationalrat hat am 19. September 2019 die Senkung des Mehrwertsteuersatzes für E-Books und Hörbücher von 20% auf 10% beschlossen. Damit kommt die Regierung einer langjährigen Forderung des Hauptverbandes des Österreichischen Buchhandels (HVB) nach.

E-Books und auch Hörbücher werden in Österreich künftig gleich wie gedruckte Bücher mit zehn Prozent besteuert. Diese Regelung gilt auch für digitale Zeitschriften und Zeitungen.

„Die Senkung des Mehrwertsteuersatzes für E-Books und Hörbücher ab 1.1.2020 auf 10 Prozent war eine langjährige Forderung des Hauptverbands des Österreichischen Buchhandels. Nachdem es uns in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Verlegerverband FEP in zähen Verhandlungen gelungen ist, das Anliegen auf europäischer Ebene durchzusetzen, freue ich mich sehr, dass die Umsetzung auf nationaler Ebene nun so reibungslos funktioniert. Ich möchte mich bei der österreichischen Bundesregierung und den Abgeordneten zum Nationalrat herzlich für die gute Zusammenarbeit bedanken.“, so Benedikt Föger, Präsident des Hauptverbandes des Österreichischen Buchhandels.

Die EU-Finanzminister hatten im Vorjahr den Weg für eine Angleichung der Mehrwertsteuersätze auf E-Books und auch Hörbücher und gedruckte Bücher frei gemacht. Deutschland kündigte daraufhin eine Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf sieben Prozent an. Daher war es durch die gemeinsame Warenbewirtschaftung umso wichtiger, dass auch Österreich eine Gleichstellung von Büchern und E-Books und auch Hörbücher vornimmt. In darauffolgenden Abstimmungen mit dem Börsenverein und Berechnungen über die Auswirkungen bei einer Nicht-Harmonisierung, ist es dem HVB in zahlreichen Gesprächen mit dem Kunst- und Kulturministerium und dem Finanzministerium gelungen, ausreichend positive Argumente für eine rasche Senkung des E-Book und Hörbuch Mehrwertsteuersatzes beizustellen.

Neben einer Reduktion der Kosten für E-Publikationen für die Konsumenten geht damit auch eine Vereinfachung für die Unternehmen der Buch- und Medienwirtschaft einher. Denn die Angleichung erspart künftig Abgrenzungs- und Aufteilungsschwierigkeiten bei kombinierten Produkten.

2.10.2019

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