Reform des EU-Urheberrechts

Das Plenum des Europaparlaments hat am 12. September im zweiten Anlauf im Sinne der Urheber abgestimmt und läutet damit eine Reform des EU-Urheberrechts ein. Verlage, AutorInnen, Plattenfirmen und andere Rechteinhaber bekommen nach dem neuen Recht nun die ihnen fair zustehenden Tantiemen. Bisher wurde nach den Regeln von 2001 agiert.

Noch im Juli hatten sich die ParlamentarierInnen in Straßburg nicht auf eine gemeinsame Position einigen können, besonders um zwei Punkte gab es heftige Diskussionen: die Einführung eines europaweiten Leistungsschutzrechts für PresseverlegerInnen und eine automatische Vorabfilterung von Inhalten (durch sogenannte Upload-Filter) für Plattformen wie YouTube. Andere Plattformen, beispielsweise Google, dürfen Snippets, sprich Artikelanreißer, nicht mehr kostenlos zeigen und dadurch ihre Attraktivität zulasten Dritter erhöhen.

Beides kann nun Teil der Reform werden, allen Bedenken von NetzaktivistInnen zum Trotz. 438 Abgeordnete stimmten für den Plan fürs neue Urheberrecht, 226 dagegen, 39 enthielten sich. Das EU-Parlament hat nun im Sinne der Kreativen und der UrheberInnen abgestimmt, wobei die Abstimmung erst der Beginn für die sogenannten Trilog-Gespräche zwischen EU-Parlament, dem Rat als Vertretung der Mitgliedsstaaten und der EU-Kommission ist.

In den letzten Wochen und Monaten engagierten sich der Österreichische Verlegerverband, vertreten durch den Vorsitzenden Alexander Potyka, und der Hauptverband des Österreichischen Buchhandels, vertreten durch Präsident Benedikt Föger, in vielen Treffen mit internationalen und österreichischen MEPs sehr stark für eine positive Richtungsentscheidung zugunsten der UrheberInnen und ihrer Rechte. Beide waren im Rahmen ihrer FEP-Tätigkeiten (Federation of European Publishers) in der Zeit der Abstimmung in Straßburg.

Benedikt Föger meint dazu: „Es ist eine historische Entscheidung, um kulturelle Vielfalt, Innovation und Zugang zu Bildung und Information in Europa zu fördern. Ich bin mir sicher, dass das positive Ergebnis zu einem erfolgreichen Trilog und baldiger Gesetzgebung führen wird. Gerade eine Kulturnation wie Österreich wird davon stark profitieren. Unser Dank gilt auch den zahlreichen österreichischen Abgeordneten, die dieses Votum unterstützt haben.“

Europa-Parlament in Straßburg
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