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05.07.2012

ACTA wird zu den Akten gelegt

Das Urheberrechtsabkommen ACTA wurde am 4. Juli vom EU-Parlament in Straßburg abgelehnt, wodurch es in der EU nicht rechtskräftig werden kann. 478 Parlamentarier votierten gegen das Anti-Counterfeiting Trade Agreement, nur 39 dafür. 165 Abgeordnete enthielten sich der Stimme, heißt es in einer Mitteilung des EU-Parlaments. Eine solche Entscheidung war abzusehen, hatten sich doch zuvor schon fünf Ausschüsse des Parlaments gegen eine Ratifizierung des Abkommens ausgesprochen.

Als Hauptargument gegen das Abkommen führte der Berichterstatter David Martin (S&D, UK) an, dass das Abkommen zu vage formuliert sei und dadurch leicht zu Fehlinterpretationen führen könne. Dennoch sei es wichtig, Alternativen für den Schutz geistigen Eigentums in der EU zu finden, so Martin weiter, da es sich bei diesem um den "Rohstoff der EU-Wirtschaft" handle.

Christofer Fjellner (EVP, SE), überzeugter ACTA-Befürworter, schlug in der letzten Debatte vor der Abstimmung vor, das Parlament sollte seine Schlussabstimmung bis zur Urteilsverkündung des Europäischen Gerichtshofes hinsichtlich der Vereinbarkeit von ACTA mit EU-Recht verschieben. Da eine Mehrheit der Abgeordneten sich diesem Vorschlag widersetzte, reagierte eine nicht unerhebliche Minderheit mit Stimmenthaltung bei der Abstimmung.

Foto: Europäisches Parlament
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