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17.09.2012EU-Richtlinie zu verwaisten Werken
Das Europäische
Parlament hat am 13. September eine Richtlinie zur digitalen Nutzung
verwaister Werke verabschiedet. Zum jetzigen Zeitpunkt fehlt noch die
Zustimmung des EU-Ministerrates. Gibt dieser grünes Licht, so dürfen
Bibliotheken, Museen und Archive ab 2014 dem Reglement nach
betroffene Werke aus ihrem Bestand digitalisieren und öffentlich
zugänglich machen, so die sorgfältige Suche nach dem Rechteinhaber kein
Ergebnis zeitigt. Gewährleistet muss sein, dass die Veröffentlichung der Werke keinen geschäftlichen Zwecken dient – Einnahmen dürfen ausschließlich zu Recherchezwecken und zur Digitalisierung verwendet werden. Zudem bleibt sie öffentlichen Einrichtungen vorbehalten. Bei verzögertem Einspruch der Rechteinhaber müssen diese für die Nutzung im Nachhinein entschädigt werden, welches finanzielle Restrisiko für die Grünen noch immer ausreicht, sich gegen den Vorschlag auszusprechen. Foto: birgitH / pixelio.de |

Das Europäische
Parlament hat am 13. September eine Richtlinie zur digitalen Nutzung
verwaister Werke verabschiedet. Zum jetzigen Zeitpunkt fehlt noch die
Zustimmung des EU-Ministerrates. Gibt dieser grünes Licht, so dürfen
Bibliotheken, Museen und Archive ab 2014 dem Reglement nach
betroffene Werke aus ihrem Bestand digitalisieren und öffentlich
zugänglich machen, so die sorgfältige Suche nach dem Rechteinhaber kein
Ergebnis zeitigt. 