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17.09.2012

EU-Richtlinie zu verwaisten Werken

Das Europäische Parlament hat am 13. September eine Richtlinie zur digitalen Nutzung verwaister Werke verabschiedet. Zum jetzigen Zeitpunkt fehlt noch die Zustimmung des EU-Ministerrates. Gibt dieser grünes Licht, so dürfen Bibliotheken, Museen und Archive ab 2014 dem Reglement nach betroffene Werke aus ihrem Bestand digitalisieren und öffentlich zugänglich machen, so die sorgfältige Suche nach dem Rechteinhaber kein Ergebnis zeitigt.

Gewährleistet muss sein, dass die Veröffentlichung der Werke keinen geschäftlichen Zwecken dient – Einnahmen dürfen ausschließlich zu Recherchezwecken und zur Digitalisierung verwendet werden. Zudem bleibt sie öffentlichen Einrichtungen vorbehalten. Bei verzögertem Einspruch der Rechteinhaber müssen diese für die Nutzung im Nachhinein entschädigt werden, welches finanzielle Restrisiko für die Grünen noch immer ausreicht, sich gegen den Vorschlag auszusprechen.

Foto: birgitH / pixelio.de
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