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08.10.2012Richtlinie zu verwaisten Werken geht durch EU Rat
Der Rat der Europäischen Union hat die Richtlinie, die eine öffentliche, nicht kommerzielle Zugänglichmachung verwaister Werke
innerhalb der EU erlaubt, gebilligt. Das geht aus einer Pressemitteilung des EU-Rates hervor.Die EU-Mitgliedsstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in ihr nationales Recht einzupassen. |

Der Rat der Europäischen Union hat die 