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05.03.2010

Gericht weist Antrag des Sessler-Verlags zurück

Für das Handelsgericht Wien ist Christina Stürmers "Töchter"-Version der österreichischen Bundeshymne legitim. Es hat einen Antrag der Erben der Autorin Paula von Preradovic sowie des Wiener Bühnen- und Musikverlags Sessler auf Einstweilige Verfügung zurückgewiesen. Die Rechtsnachfolger von Preradovic hatten versucht, die Ausstrahlung der Radio- und Fernsehspots (Werbeagentur Lowe GGK) zur Bildungsreform-Kampagne des BMUKK zu stoppen, in der Christina Stürmer in der Hymne „Söhne und Töchter“ besingt.

Für das Gericht sind die Spots „gesetzeskonform“, weshalb der Antrag von Fritz Molden (Sohn der Textdichterin Paula von Preradovic) und dem Sessler Verlag, die weitere Ausstrahlung der Spots zu verbieten, abgewiesen wurde.

Begründung der Richterin: Die Autorin Preradovic habe 1946/47 ihre Urheberrechte an den Staat Österreich abgetreten und im Rahmen des Werknutzungsrechts sei die Änderung zulässig und „schadet nicht“. Das Geschlechterverständnis hat sich in den über 60 Jahren seit der Schaffung des Textes der Bundeshymne dahingehend verändert, dass nicht mehr der Begriff Österreicher auch für Österreicherinnen ... steht, sondern, dass ... Österreicherinnen und Österreicher, wie auch bei allen Ansprachen des Bundespräsidenten in den letzten Jahren festzustellen ist, gleichberechtigt nebeneinander genannt werden“.

Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Georg Zanger, der Anwalt des Sessler Verlags, kündigte Berufung an.
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