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09.12.2010Deutschland: Übersetzerstreit geht in nächste Runde
Seit der Reform des Urheberrechts von 2002, die UrheberInnen das Recht auf
angemessene Honorare für die Nutzung ihrer Werke zusprach, sind mehr als acht
Jahre vergangen. In dieser Zeit konnten sich der deutsche Übersetzerverband VdÜ und die
Buchverlage nicht auf eine mehrheitsfähige "Gemeinsame Vergütungsregel" (GVR) für
eine angemessene Honorierung der LiteraturübersetzerInnen einigen. Das Realeinkommen
der ÜbersetzerInnen stagniert unterdessen weiter.Der Verband VdÜ veranstaltet daher Anfang Januar mit einer Reihe von VerlagsvertreterInnen ein "Arbeitstreffen Übersetzervergütung", zu dem er als Diskussionsgrundlage ein Eckpunktepapier vorlegte. Diese Punkte umfassen unter anderem eine laufende Absatzbeteiligung an allen gedruckten Verlagsausgaben für jedes verkaufte Exemplar von mindestens 1 Prozent des Nettoladenverkaufspreises, eine laufende Absatzbeteiligung an allen Formen digitaler Verwertungen und so genannte Honorarzonen für Seitenhonorare. Weitere Informationen finden Sie hier. |

Seit der Reform des Urheberrechts von 2002, die UrheberInnen das Recht auf
angemessene Honorare für die Nutzung ihrer Werke zusprach, sind mehr als acht
Jahre vergangen. In dieser Zeit konnten sich der deutsche Übersetzerverband VdÜ und die
Buchverlage nicht auf eine mehrheitsfähige "Gemeinsame Vergütungsregel" (GVR) für
eine angemessene Honorierung der LiteraturübersetzerInnen einigen. Das Realeinkommen
der ÜbersetzerInnen stagniert unterdessen weiter.
