Amazon: Deutsches Bundeskartellamt leitet Missbrauchsverfahren ein

Das deutsche Bundeskartellamt hat ein Missbrauchsverfahren gegen Amazon eingeleitet, um die Geschäftsbedingungen und Verhaltensweisen von Amazon gegenüber den Händlern auf dem deutschen Marktplatz Amazon.de zu überprüfen.

„Amazon ist selbst der größte Online-Händler und das Unternehmen betreibt den mit Abstand größten Online-Marktplatz in Deutschland. Viele Händler und Hersteller sind beim Online-Vertrieb auf die Reichweite des Amazon Marktplatzes angewiesen. Amazon fungiert so als eine Art „gatekeeper“ gegenüber den Kunden“, so Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, in der Mitteilung zu dem Verfahren. Und weiter: „Die Doppelrolle als größter Händler und größter Markplatz birgt das Potential für Behinderungen von anderen Händlern auf der Plattform. Aufgrund der vielen uns vorliegenden Beschwerden werden wir prüfen, ob Amazon seine Marktposition zu Lasten der auf dem Marktplatz tätigen Händler ausnutzt. Die Geschäftsbedingungen und Verhaltensweisen von Amazon gegenüber den Händlern werden damit umfassend auf den Prüfstand gestellt.“

Unter die Lupe genommen werden laut Bundeskartellamt unter anderem „Haftungsregeln zu Lasten der Händler im Zusammenhang mit Gerichtsstand- und Rechtswahlklauseln, Regeln zu Produktrezensionen, intransparente Kündigungen und Sperrungen von Händlerkonten, Einbehalt von Zahlungen und verzögerte Auszahlungen, Klauseln zur Einräumung von Rechten an dem vom Händler bereit zu stellenden Produktmaterial sowie Geschäftsbedingungen zum pan-europäischen Versand“.

Die Europäische Kommission hat parallel auf der Basis des europäischen Kartellrechts Untersuchungen zu Amazons europäischen Marktplätzen begonnen. Wie das Bundeskartellamt mitteilt, betreffen diese Untersuchungen „vor allem die Erhebung und die Nutzung von Transaktionsdaten durch Amazon”. Beide Verfahren würden sich ergänzen. „Während die Kommission vor allem den Datengebrauch durch Amazon zu Lasten der Marktplatzhändler untersucht, konzentriert sich das Bundeskartellamt auf die Geschäftsbedingungen und Verhaltenspraktiken auf dem deutschen Amazon Marktplatz gegenüber den Händlern“, teilen die Wettbewerbswächter mit.

30.11.2018

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