E-Books: EU macht steuerliche Gleichbehandlung möglich

Der Rat Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) der EU hat sich heute einstimmig für die steuerliche Gleichbehandlung von Büchern und E-Books ausgesprochen. Mitgliedsstaaten können damit den ermäßigten Mehrwertsteuersatz, der bisher nur für gedruckt Bücher galt, auch für elektronische Buchangebote einführen.

Der Hauptverband des Österreichischen Buchhandels und der Österreichische Verlegerverband werden damit in ihren kontinuierlichen Bemühungen um die Angleichung des Mehrwertsteuersatzes bestätigt und fordern die rasche Umsetzung dieser Entscheidung für Österreich.

In Österreich unterliegt der Verkauf von gebundenen Büchern einem ermäßigten Steuersatz von zehn Prozent, E-Books und Hörbücher unterliegen bisher dem Regelsteuersatz von 20 Prozent.

Die EU-Kommission hatte die steuerliche Gleichstellung bereits im Dezember 2016 vorgeschlagen und auch das Europäische Parlament hatte sich im Juni 2017 mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen. Mit der erforderlichen einstimmigen Zustimmung im Rat Wirtschaft und Finanzen wird nun die Mehrwertsteuersystemrichtlinie so geändert, dass die nationalen Gesetzgeber der Mitgliedsländer den Anwendungsbereich des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für gedruckte Bücher auch auf elektronische Verlagserzeugnisse erweitern können.

 

 

 

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