VG Wort-Urteil: „Ein schwarzer Tag für das deutsche Verlagswesen“
Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am 21. April eine Entscheidung im Verfahren zwischen dem Autor Martin Vogel und der VG Wort getroffen und den bestehenden Verteilungsplan für die Ausschüttungen an AutorInnen und Verlage gekippt.
Die VG Wort ist nicht berechtigt, einen pauschalen Betrag in Höhe von grundsätzlich der Hälfte ihrer Einnahmen an Verlage auszuzahlen, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. „Das ist ein schwarzer Tag für das deutsche Verlagswesen – aber in Wahrheit auch für Autorinnen und Autoren –, weil ein bewährtes, faires und ausgewogenes System aus formaljuristischen Gründen dadurch zerstört wird. Dieses Urteil wird die Existenz einer unübersehbaren Zahl von Verlagen in Frage stellen und damit auch Autorinnen und Autoren Publikationsmöglichkeiten entziehen“, meint Alexander Potyka, Vorsitzender des Österreichischen Verlegerverbands.
Solange die Urteilsbegründung des BGH nicht vorliege – sie ist in zwei bis drei Wochen zu erwarten –, sei allerdings nicht abschätzbar, in welchem Umfang diese Entscheidung Auswirkungen auf Ansprüche österreichischer Verlage gegenüber der VG Wort habe.
Für die Verteilung durch die Literar-Mechana in Österreich werde diese Entscheidung keine unmittelbare Auswirkung haben. Denn die österreichische Rechtslage unterscheidet sich von der deutschen. Sie deckt die Beteiligung von Verlagen an den Ausschüttungen aus der Reprographievergütung und an anderen Rechten bzw. Vergütungsansprüchen, und dies wird, wie es dem Entwurf für ein Verwertungsgesellschaftengesetz zu entnehmen ist, das demnächst im Nationalrat entschieden werden soll, auch weiterhin der Fall sein.