Amazon: Ende für „Paritätsklauseln“ bei E-Books
Nach einer Kartellrechtsbeschwerde des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels prüfte die EU-Kommission Vertragspraktiken Amazons gegenüber Verlagen beim Handel mit E-Books. Nun erklärte der Online-Versandhändler, seine bisherigen „Paritätsklauseln“ künftig nicht mehr anzuwenden.
Die entsprechenden Vertragsklauseln räumen Verlagen Informationspflicht und Amazon gleichwertige Konditionen ein, sofern Verlage anderen E-Book-Händlern bessere Konditionen anbieten. Die EU-Kommission äußerte in diesem Zusammenhang Bedenken gegenüber den „Paritätsklauseln“ des Online-Versandhändlers: Diese würden den Wettbewerb zwischen E-Book-Händlern einschränken und auch für E-Book-KäuferInnen eine verringerte Auswahl mit sich bringen, heißt es in einer Mitteilung der EU-Kommission.
In einer Pressemitteilung des Börsenvereins wird Amazon zudem ein Missbrauch der Marktmacht vorgeworfen, um von Verlagen erhöhte Rabatte beim Einkauf von E-Books zu erzielen. In weiterer Folge leitete die Brüsseler Wettbewerbsbehörde im Juni 2015 offizielle Untersuchungen gegen den amerikanischen Online-Versandhandel ein.
Der Internetriese gab nun bekannt, seine bisherigen Vertragsklauseln künftig nicht mehr zur Anwendung bringen zu wollen. Als offizieller Beschwerdeführer gab der Börsenverein daraufhin bekannt, das Angebot des Versandhändlers erst detailliert zu prüfen und dann gegenüber der EU-Kommission Stellung zu beziehen.
Damit verbuchte die Verlagslandschaft binnen kürzester Zeit einen weiteren Erfolg: Erst am 19. Jänner 2017 wurde bekannt, dass die Unternehmen Audible und Apple ihre bisher exklusive Belieferungspraxis bei digitalen Hörbüchern eingestellt haben. Diesem Entschluss war eine Kartellbeschwerde des Börsenvereins vorangegangen, in der unter anderem kritisiert wurde, dass das Musikprogramm iTunes digitale Hörbücher ausschließlich über Audible bezieht.