Dr. Franz Hain Verlagsauslieferungen GmbH meldet Insolvenz an

Die Dr. Franz Hain Verlagsauslieferungen GmbH hat nach knapp 100-jähriger Tätigkeit Insolvenz angemeldet. Das Unternehmen, vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Eisler, hat am 18. Juni darüber informiert. Das Insolvenzverfahren wurde eröffnet.

Die Gründe dafür liegen laut Unternehmen im generellen Absatzrückgang und auch in der Kundenstruktur bei Dr. Franz Hain und der Abhängigkeit von drei Großkunden. Durch nicht erwartete Umsatzrückgänge bei gleichem Portfolio in den letzten Jahren von etwa 25 % geriet das Unternehmen in eine leichte Schieflage.

Im letzten Jahr wurden Verträge durch die Großkunden sowie kleinerer Verlage gekündigt. Dieser zusätzliche Umsatzverlust von über 75% in kurzer Zeit war nicht zu verkraften. Weitere Umsatzrückgänge in diesem Jahr und hohe Altlasten ließen das Erstellen einer Fortführungsprognose nicht mehr zu und machten die Antragstellung unvermeidlich. Die Auslieferungstätigkeit wird bis zur Entscheidung durch den Masseverwalter vorläufig eingestellt.

Von der Insolvenz (es ist von einem Konkurs auszugehen) sind derzeit 31 Arbeitnehmer betroffen und beim AMS-Frühwarnsystem gemeldet. Weiters gibt es 131 Gläubiger. Die Verbindlichkeiten belaufen sich auf rund 4,2 Millionen Euro. Ein Fortbetrieb ist nicht beabsichtigt.

Das Insolvenzverfahren zur Dr. Franz Hain Verlagsauslieferungen GmbH wurde am Handelsgericht Wien eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Clemens Richter bestellt.

Betroffene Gläubiger haben nunmehr die Möglichkeit, ihre Forderungen bis zum 08. August 2018 anzumelden. Die Berichts- und Prüfungstagsatzung findet am 22. August 2018 am Handelsgericht Wien statt.

Der Insolvenzverwalter wird sich in den nächsten Tagen einen ersten Überblick über das Schuldnerunternehmen verschaffen. Wir werden über den KSV1870 mit dem Insolvenzverwalter rasch Gespräche suchen, um einen für die HVB-Mitglieder einheitlichen Modus betreffend der weiteren Vorgehensweise bei Bestehen von Remissions- bzw. Aussonderungsansprüchen festzulegen.

Bitte beachten Sie, für HVB-Mitglieder besteht bei Forderungsanmeldung über den KSV1870 ein 15%-Preisnachlass von den anfallenden Vertretungskosten – welche sich an der Höhe der Forderungen orientieren. Und: Generell sind Vertretungen bei Forderungen bis € 5.000,- kostenlos. In diesem Fall sind lediglich Gerichtsgebühren in der Höhe von € 23,- zu bezahlen.

Bitte nutzen Sie bei Interesse das Vollmachtsformular und senden Sie es direkt an den KSV1870. Alles weitere wird dann direkt zwischen KSV1870 und Ihnen erledigt. Durch die nun gegebene Festsetzung des Insolvenzverwalters wurde beim KSV1870 Roman Tahbaz inhaltlich für die Insolvenzcausa als Verantwortlicher bestellt, er ist für die HVB-Mitglieder die erste Ansprechperson.

Roman Tahbaz
Tel.: 0501870/8215
Mail: tahbaz.roman@ksv.at

 

Weiters empfehlen wir Ihnen, mit einer der folgenden Auslieferungen in Österreich Kontakt aufzunehmen, wir haben mit allen gesprochen, sie alle stehen gerne bereit für Sie:

• Ennsthaler Gesellschaft m.b.H.& Co.KG, Sabine Schulz, Stadtplatz 26, 4400 Steyr, Mail: auslieferung@ennsthaler.at, Telefon: +43 7252 520 53 21

• Hillstein-Verlag Dr. Wolfgang Steiner, Wolfgang Steiner, Rochusgasse 9, 5017 Salzburg, Mail: info@hillstein.at, Telefon: +43 662 827 70 00

• ikon Verlags GesmbH, Christian Konrad, Industriestraße B16, 2345 Brunn am Gebirge, Mail: office@ikon.co.at, Telefon: +43 2236 356 00, Mobil: + 43 676 84 77 94 21

• MAJOR BABIES Entertainment GmbH, Andreas Poglitsch, Eitelbergergasse 5/5, 1130 Wien, Mail: andreas.poglitsch@majorbabies.at, Telefon: +43 1 595 32 12

• Medienlogistik Pichler-ÖBZ GmbH & Co KG, Franz Lintner, IZ NÖ-Süd, Straße 1, Objekt 34, 2355 Wiener Neudorf, Mail: franz.lintner@medien-logistik.at, Telefon: +43 2236 635 35 0

• Mohr Morawa Buchvertrieb Gesellschaft mbH, Peter Kargl, Sulzengasse 2, 1230 Wien, Mail: peter.kargl@mohrmorawa.at, Telefon: +43 1 680 14 0

 

Nachstehend geben wir Ihnen einen generellen Überblick zu einem Konkursverfahren, erfahrungsgemäß sind bei einem Konkurs folgende Abläufe vorgesehen:

• Insolvenzantrag: Die Antragstellung kann durch den Schuldner oder einen Gläubiger erfolgen. Der Antrag muss binnen 60 Tagen ab Eintritt der Zahlungsunfähigkeit bzw. bei juristischen Personen bei Überschuldung gestellt werden.

• Vorverfahren bei Antrag durch Gläubiger: Prüfung der Voraussetzungen, Ladung des Schuldners zur Tagsatzung und Vorlage und Unterfertigung des Vermögensverzeichnisses.

• Wenn kein kostendeckendes Vermögen vorhanden ist oder kein Kostenvorschuss erlegt wird: Abweisung des Insolvenzantrags mangels kostendeckenden Vermögens durch Gerichtsbeschluss und in der Folge Entziehung der Gewerbeberechtigung durch die Gewerbebehörde (dies gilt drei Jahre als Gewerbeausschlussgrund) und Löschung der juristischen Person aus dem Firmenbuch.

• Wenn kostendeckendes Vermögen vorhanden ist oder ein Kostenvorschuss erlegt wird, kommt es, wenn alle sonstigen Voraussetzungen vorliegen, zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens und es treten die damit verbundenen Wirkungen ein: Die Verfügungsgewalt über die Insolvenzmasse (Unternehmen, Vermögen) geht vom Schuldner auf den vom Gericht bestellten Insolvenzverwalter über. Es kommt zur Exekutions- und Prozesssperre.

• Das Insolvenzedikt wird in der Insolvenzdatei veröffentlicht. Die Gläubiger werden unter Fristsetzung aufgefordert, ihre Forderungen anzumelden.

• Während des Verfahrens kann der Schuldner einen Antrag auf Abschluss eines Sanierungsplans stellen (s.o.).

• Allfällige Einberufung der 1. Gläubigerversammlung und Bestellung eines Gläubigerausschusses (meist gemeinsam mit der Berichts- und Prüfungstagsatzung): Glaubhaftmachung der Forderungen durch die Gläubiger.

• Berichts- und Prüfungstagsatzung (innerhalb von 90 Tagen ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens): Erstellung des Anmeldungsverzeichnisses, Erklärungen des Masseverwalters und Schuldners zu den angemeldeten Forderungen, Entscheidung über die Fortführung/Schließung des Unternehmens, Prüfungsprozesse.

• Auszahlung einer Quote an die Insolvenzgläubiger: Aufhebung des Insolvenzverfahrens nach Verteilung der Masse durch Gerichtsbeschluss.

• Kommt es zu keiner Quote an die Insolvenzgläubiger: Aufhebung des Insolvenzverfahrens mangels vorhandenen Vermögens durch Gerichtsbeschluss.

• Rechtswirkungen nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens: Der Schuldner ist über sein Vermögen wieder frei verfügungsberechtigt. Er wird nur insoweit von seinen Verbindlichkeiten befreit, als die Quote an die Insolvenzgläubiger ausbezahlt wurde. Die Restschuld bleibt 30 Jahre lang aufrecht. Exekutionen noch aushaftender Forderungen in das Vermögen des Schuldners sind wieder möglich (sofern der Schuldner noch existiert)

Selbstverständlich stehen auch wir Ihnen gerne weiterhin für Fragen und Anliegen zur Verfügung, Sie erreichen uns unter Telefon: 01 512 15 35 30 oder Mail: soucek@hvb.at

 

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