Ermäßigte Mehrwertsteuer auf E-Books in Deutschland

Im neuen Entwurf des Jahressteuergesetzes, das im deutschen Bundeskabinett beschlossen wurde, ist auch die Einführung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf E-Books vorgesehen.

Neben zahlreichen Änderungen in den Steuergesetzen soll auch der ermäßigte Mehrwertsteuersatz auf E-Books, digitale Zeitungen sowie Periodika eingeführt werden, so das Börsenblatt.

 „Die Bundesregierung hat heute endlich beschlossen, was ich seit langem gefordert habe: Bücher, Zeitungen und Zeitschriften sind auch steuerlich gleich zu behandeln – unabhängig davon, ob sie auf Papier oder in elektronischer Form erscheinen. Mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz für E-Books und digitale Zeitungen haben wir so ein weiteres wichtiges kultur- und medienpolitisches Vorhaben umgesetzt. Denn es kommt eben nicht auf die Form an, sondern auf den Inhalt. Eine vielfältige Presselandschaft ist für eine freie und unabhängige Meinungsbildung unverzichtbar – ganz gleich, ob die Inhalte online oder gedruckt vermittelt werden. Und auch der kulturelle Wert eines Buches erschöpft sich nicht in seiner gedruckten Form.“, führt Monika Grütters, die Staatsministerin für Kultur und Medien, an.

31.7.2019

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