Handel darf ab 8. Februar wieder öffnen

Der Handel darf ab 8. Februar unter Berücksichtigung von strikten Auflagen wieder aufsperren, das betrifft auch den Buchhandel. Das ist zugleich Chance und Herausforderung für die Geschäfte.

Mit dem von der Regierung verkündeten Endes des harten Lockdowns, dürfen auch jene Geschäfte ihre Türen öffnen, die nicht zur Systemerhaltung beitragen. Dabei gelten verschärfte Auflagen. Neben der allgemein gültigen FFP2-Masken-Pflicht wurde der Raum pro Kund*in von 10 auf 20 Quadratmeter erhöht, die maximale Öffnungszeit beträgt 06.00 bis 19.00 Uhr. In Einkaufszentren gilt: kein Verweilen in allgemeinen Bereichen sowie ein Konsumverbot von Speisen und Getränken.

Helmut Zechner von der Buchhandlung Heyn, Vorsitzender des Österreichischen Buchhändlerverbandes, sagt: „Es freut uns sehr, dass wir nun wieder unsere Ladentüren für KundInnen öffnen dürfen. Die Einschränkung ‚ein Kunde auf 20m2‘ wird einen rentablen Geschäftsbetrieb in manchen Fällen erschweren, aber dieser Wermutstropfen ist der epidemiologisch angespannten Lage geschuldet und sollte mit Verständnis hingenommen werden.“

„Wir begrüßen die (…) Entscheidung der Bundesregierung, den Handel ab 8. Februar unter Auflagen wieder zu öffnen. Damit bekommt der heimische Handel Hilfe zur Selbsthilfe, nachdem aktuell fast ein Drittel der Händler von Zahlungsunfähigkeit betroffen ist. 22.500 geschlossene Geschäfte mit einer Gesamtverkaufsfläche von mehr als 9 Mio. m² dürfen ab kommender Woche endlich wieder aufsperren. Die Gesundheit der KundInnen und MitarbeiterInnen steht dabei an erster Stelle. Hierfür haben unsere Händler umfassende Hygienemaßnahmen implementiert, um ein geordnetes Aufsperren und ein sicheres Einkaufen zu ermöglichen“, sagt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will in einer Stellungnahme.

3.2.2021

 

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