IG Autorinnen Autoren unterstützt europäische Richtlinie zur Verlegerbeteiligung

Die geplante europäische Richtlinie zum Urheberrecht ermöglicht es im Artikel 12, den Verlagen einen Rechtsanspruch auf faire Beteiligung an den Erlösen von Verwertungsgesellschaften zu sichern. Einige Autorenverbände aus ganz Europa plädieren im Rahmen einer Petition für die Abschaffung dieses Artikels. Im Gegensatz dazu bekundet die IG Autorinnen Autoren, der Berufsverband der österreichischen Schriftstellerinnen und Schriftsteller, ihre Unterstützung für Artikel 12.

In einer Erklärung, die auf Englisch und Deutsch kommuniziert wird, macht die IG Autorinnen Autoren klar, dass sie die Einwände anderer europäischer Organisationen nicht teilen: „Es ist für uns selbstverständlich, dass Verlage, die ein Werk veröffentlichen und verbreiten, einen Anspruch auf einen fairen Anteil an den Einnahmen der Verwertungsgesellschaften haben.“

Insbesondere die Erfahrungen mit der nationalen Verwertungsgesellschaft Literar-Mechana, die von Autorinnen bzw. Autoren und Verlagen gemeinsam geleitet wird, zeigen die großen Vorteile einer gemeinsamen Verwertungsgesellschaft: Je geschlossener man in Verhandlungen auftreten könne, desto besser seien die Verhandlungsergebnisse, etwa mit Internet-Plattformen und anderen mächtigen Akteuren wie Kopiergeräte- und Computer-Herstellern.

Alexander Potyka, Vorsitzender des Österreichischen Verlegerverbands, begrüßt die Stellungnahme der IG Autorinnen und Autoren ausdrücklich. „Sie unterstreicht, dass sich Autorinnen und Autoren und Verlage nicht auseinanderdividieren lassen und auf ihr Recht bestehen, das Erfolgsmodell der gemeinsamen und partnerschaftlichen Verwertungsgesellschaft Literar-Mechana fortzusetzen. Und sie ist ein Appell an den europäischen Gesetzgeber, Rechtssicherheit für die Beteiligung der Verlage an den Ausschüttungen zu schaffen.“

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