ISBN-Leitfaden
1 Vorbemerkung
Ende der 60er Jahre begann man in Europa und den USA, sich intensiv mit Fragen einer einheitlichen Benummerung im Bereich des Buches zu beschäftigen. Im deutschen Sprachraum konzentrierte man sich zunächst auf die einheitliche Nummerngebung für Verlage und Buchhandlungen (Verkehrsnummer), in den USA und Großbritannien legte man in enger Zusammenarbeit mit den Bibliotheken das Schwergewicht auf die Entwicklung eines Identifizierungssystems für Bücher.
Auf der dritten Internationalen Arbeitstagung für Buchmarktforschung und Rationalisierung im Buchhandel im November 1966 wurde über die internationalen Bemühungen berichtet und eine weitere Zusammenarbeit vereinbart.
1968 griff auch die International Organization for Standardization (ISO) das Problem der Standard-Buchnummer auf. Im Rahmen des Technical Committee 46 (TC 46, Documentation) wurde eine Arbeitsgruppe, die Working Group No.1 (WG 1), gebildet, der auch deutschsprachige Vertreter angehörten. Ein anglo-amerikanischer Vorschlag wurde zur Grundlage des Entwurfes für „International Standard Booknumbering“. Seit 1972 ist das System als International Standard ISO 2108-1972 genormt. Das internationale Standard-Buchnummern-System wurde im November 1971 zur Deutschen Norm (DIN 1462), die entsprechende österreichische Norm (ÖNORM A 2651) stammt vom Dezember 1975.
2 Begriff und Zusammensetzung der ISBN
2.1 Die ISBN und ihre Funktion
Die Internationale Standard-Buchnummer kennzeichnet in aller Welt als kurzes und eindeutiges, auch maschinenlesbares Identifikationsmerkmal jedes Buch unverwechselbar. Die ISBN begleitet das Verlagserzeugnis von seiner Herstellung an und ist ein wesentliches Instrument zeitgerechter Rationalisierungsmöglichkeiten im Buchhandel.
Eine gleich wichtige Funktion erfüllt die ISBN auch für die Bibliotheken und Dokumentationsstellen, z.B. beim Titelnachweis, bei der Akzession und in der interbibliothekarischen Zusammenarbeit auch über Landesgrenzen hinweg.
Um nicht die Buchproduktion der Welt zentral benummern zu müssen und um andererseits Doppelbenummerung zu vermeiden, wurde die 10stellige Nummer in vier Teile aufgegliedert, die entweder durch Bindestrich oder Zwischenraum voneinander abzugrenzen sind.
Teil 1 – Gruppennummer für nationale, geographische, Sprach- oder ähnliche Gruppen.
Teil 2 – Verlagsnummer für den einzelnen Verlag innerhalb einer Gruppe.
Teil 3 – Titelnummer für das einzelne Buch des in Teil 2 bezeichneten Verlages.
Teil 4 – Prüfziffer
Eine ISBN sieht also folgendermaßen aus:
ISBN 3-540-08505-3
Eine unstrukturierte Darstellung der 10stelligen Nummer ist unzulässig. Eine Nummer im ISBN-Format ohne die zusätzlichen Buchstaben ISBN gilt nicht als Internationale Standard-Buchnummer.
Die Stellenzahl der Teile 1, 2 und 3 ist variabel: Bei der Gruppen- und Verlagsnummer richtet sie sich nach dem Umfang der Verlagsproduktion der Gruppe bzw. des Verlages. Je höher die Titelproduktion, desto weniger Stellen hat die Gruppen- bzw. die Verlagsnummer.
2.2 Die Gruppennummer
Innerhalb des ISBN-Systems wird die Gruppe 3 von der Bundesrepublik Deutschland, Österreich und der deutschsprachigen Schweiz gebildet.
2.3 Die Verlagsnummer
Als Bestandteil der ISBN bezeichnet die Verlagsnummer den Verleger eines Buches.
2.4 Die Titelnummer (Einzelnummer der Veröffentlichung)
Die Titelnummer bezeichnet innerhalb des durch die Verlagsnummer identifizierten Verlages den einzelnen Artikel.
Verantwortlich für die sachgerechte Verwendung der ISBN ist der Verlag selbst. Er hat dafür Sorge zu tragen, daß entsprechend der Bedeutung dieser Aufgabe eine qualifizierte Stelle (evtl. auch ein Dienstleistungsunternehmen) für die Zusammenstellung und Verwaltung der ISBN des Verlages verantwortlich ist. Er hat die dafür notwendigen organisatorischen und kontrollierenden Maßnahmen zu treffen.
Zur Benummerung stehen den Verlagen zur Verfügung:
bei 3stelliger Verlagsnummer 100000 Titelnummern
Beispiel: 3-432-00001-4 bis 3-432-99999-2
bei 4stelliger Verlagsnummer 10000 Titelnummern
Beispiel: 3-7609-0001-1 bis 3-7609-9999-9
bei 5stelliger Verlagsnummer 1000 Titelnummern
Beispiel 3-87042-001-4 bis 3-87042-999-2
usw.
2.5 Die Prüfziffer
Der vierte Teil der ISBN ist die Prüfziffer. Sie ist immer einstellig.
Die durch einen arithmetischen Prozeß ermittelte Prüfziffer übt, insbesonders bei der Verwendung von Computern, eine Kontrollfunktion im Hinblick auf die Richtigkeit der Zahlenfolge einer ISBN aus.
Die Prüfziffer der ISBN wird auf der Basis des Modulus 11 mit der Gewichtung 10 bis 2 berechnet, d.h. die erste Ziffer der ISBN wird mit 10 multipliziert („gewichtet“), die zweite mit 9, die dritte mit 8 usw. Die Prüfziffer wird nun so bestimmt, daß die Summe dieser Produkte plus der Prüfziffer ohne Rest durch 11 teilbar ist. Dabei wird anstelle der rechnerisch möglichen 2stelligen Prüfziffer 10 der Buchstabe X eingesetzt.
Beispiel:
ISBN 3 – 7 6 0 9 – 4 0 1 2 – 9
Gewichte 10 – 9 8 7 6 – 5 4 3 2
Produkte 30+ 63+ 48+ 0+ 54+ 20+ 0+ 3+ 4+ 9
Die Gesamtsumme aus Produkten und Prüfziffer ist 231 und damit ohne Rest durch 11 teilbar. Ist die Summe der Produkte selbst durch 11 teilbar, ist die Prüfziffer = 0.
Zur Benummerung der Verlagserzeugnisse mit ISBN unter Berücksichtigung der Prüfziffer liefert die MVB Marketing- und Verlagsservice des Buchhandels GmbH Listen aller der dem einzelnen Verlag zur Verfügung stehenden ISBN gegen Berechnung.
3 Allgemeine Grundsätze, die bei der Benummerung von Verlagserzeugnissen zu beachten sind
3.1 Grundsätze der ISBN-Verwendung durch den Verlag
Da die ISBN ein Instrument zur Vereinfachung, insbesondere des Bestell- und Rechnungswesens auch durch Terminals ist, muss grundsätzlich jedes als Einheit angebotene Verlagserzeugnis auch eine eigene ISBN erhalten.
Um die Identifikationsfunktion der ISBN auch für Bibliotheken zu gewährleisten darf eine einmal vergebene ISBN nicht ein zweites Mal für ein vom Markt her gesehen anderes Buch verwendet werden. Das gilt auch für die ISBN von vergriffenen Büchern.
Das ISBN-System verlangt zwingend bei jeder neuen, veränderten Auflage eines Verlagserzeugnisses eine neue ISBN.
Die ISBN darf als Identifikationsnummer nicht mit einer zusätzlichen Systematik, dekadischen Klassifizierung oder Statistikfunktion belegt werden. Langjährige internationale Erfahrungen in der Nummerungstechnik haben gezeigt, dass derartige Systeme nur kurzfristig aufrechtzuerhalten sind.
Der den Verlagen zur Verfügung stehende Titelnummernteil kann mit einem bereits eingeführten Nummernsystem ausgefüllt werden, soweit die Stellenzahl ausreicht. In jedem Fall ist darauf zu achten, dass die Gesamtstellenzahl der ISBN stets 10 Stellen beträgt. Fehlende Stellen sind mit Nullen aufzufüllen.
Um die Aufnahme in zusammenfassenden Nachschlagewerken (Verzeichnis lieferbarer Bücher u. ä.) zu ermöglichen, müssen alle Bücher eine ISBN erhalten, also auch bereits vorliegende Bücher. In diese Bücher kann zwar die ISBN nicht eingedruckt werden, wohl aber kann die ISBN in den Verlagsverzeichnissen, in Katalogen und auf Werbemitteln jeder Art bei dem jeweiligen Titel angegeben werden. Erscheint das Buch dann in unveränderter Neuauflage, so ist die ISBN einzudrucken, erscheint es in veränderter Auflage, so ist eine neue ISBN zu vergeben und einzudrucken.
3.2 Pflichten des Verlages
Der Verlag ist verantwortlich für den fehlerlosen Eindruck der richtigen, gültigen ISBN in das jeweilige Verlagserzeugnis. Er hat dazu die notwendigen Kontrollen vor Druckbeginn durchzuführen. Bei Bekanntwerden einer unrichtigen ISBN in einem Verlagserzeugnis, die zu Mißverständnissen führen kann, hat der Verlag alle in seiner Macht stehenden Maßnahmen zu ergreifen, um eine Berichtigung durchzuführen und die interessierten Stellen zu informieren.
Übernimmt ein Verlag von einem anderen Verlag die gesamte Produktion oder Teile davon und verändert er dabei auf dem Titelblatt die bisherige Verlagsbezeichnung dieser Bücher, so muss er jeweils eine neue ISBN für dieses Erzeugnis vergeben. Er hat dabei für eine entsprechende Publizität der Verknüpfung: alte ISBN – neue ISBN zu sorgen und für einen gewissen Übergangszeitraum in seinen Ankündigungen beide Nummern zu verwenden.
4 Abgrenzung und Begriffsbestimmungen
4.1 Definition Verlag
AIs Verlag im Sinne des ISBN-Systems gilt jede natürliche oder juristische Person privaten oder öffentlichen Rechts, die Bücher verlegt, gleichgültig ob diese gegen Entgelt oder kostenlos abgegeben werden.
4.2 Definition Buch
Verlagserzeugnisse im Sinne des ISBN-Systems sind in den einzelnen Ländern und Sprachgebieten der Gruppe 3 veröffentlichte:
Druckwerke, die nach Gesetz, Verordnung oder anderer Regeln an die nationale, für die jeweilige Gesamtbibliographie verantwortliche Bibliothek (Nationalbibliothek) abgeliefert werden müssen;
Medien, die nicht gedruckt, sondern in anderer visuell erfaßbarer Form hergestellt sind (z.B. Mikrofilm), Videobänder oder Filme, die als Lehrmittel vertrieben werden;
Tonträger, die als Ergänzung zu Verlagszeugnissen gedacht sind und mit diesen als Einheit angeboten werden;
Atlanten und Publikationen in Blindenschrift.
Generell ausgenommen sind, da eigene Nummerungssysteme bestehen bzw. in Vorbereitung sind:
Musiknoten
Zeitungen und Zeitschriften
Zeitschriftenartige Reihen und Serien
Karten und Globen.
Nicht als Verlagserzeugnisse im Sinne des ISBN-Systems gelten ferner:
Sonderdrucke aus Zeitschriften und aus Festschriften u. ä., sofern es keine selbständigen Verlagserzeugnisse sind;
Kunstblätter und Kunstmappen ohne Titelblatt und Text;
Veröffentlichungen, die lediglich Werbezwecken dienen, wie Verkaufskataloge einzelner Firmen des Buch- und Kunsthandels ohne bibliographischen Wert, sämtliche Verkaufskataloge und Preislisten sonstiger Einzelfirmen, Prospekte, Betriebsanleitungen, Bedienungsanweisungen und Werbeschriften;
Plakate, Wandzeitungen und Flugblätter;
Programme von Theater-, Musik- und sonstigen Veranstaltungen sowie Listen von Ausstellungsstücken ohne weiteren Text;
Lehr- und Arbeitspläne von Schulen und Volkshochschulen, Referenten- und Schulungsmaterial mit Manuskriptcharakter;
Allgemeine Taschenkalender (Notizkalender);
Vordrucke, Formulare, Eintragungsbücher, Malbücher und Diarien.
4.3 Abgrenzung der ISBN gegenüber fortlaufenden Sammelwerken
Zur Titelidentifizierung von fortlaufenden Sammelwerken, d.s. Veröffentlichungen, die keinen von vornherein geplanten Abschluss haben und in aufeinander folgenden Teilen (Hefte, Bände, Jahrgänge) erscheinen (Zeitschriften, zeitschriftenartige Reihen, Schriftenreihen, Zeitungen) wurde ebenfalls von ISO/TC 46 – WG 1 die „International Standard Serial Number“ (ISSN) entwickelt. Abgeleitet von der Internationalen Norm ISO 3297 regelt DIN 1430 (Internationale Standardnummer für fortlaufende Sammelwerke (ISSN)) die Bennummerung von Sammelwerken. Die Vergabe bzw. Kontrolle sowie die Verwaltung der ISSN ist abweichend vom ISBN-System zentral in Form des International Serials Data System (ISDS) organisiert. Zuständig für alle Fragen im Zusammenhang mit der ISSN ist das
CIEPS-ISSN International Centre
45 rue de Turbigo
75003 Paris
FRANCE
Tel.: +33 1 44 88 22 20
Fax: +33 1 40 26 32 43
E-Mail: issnic@issn.org
www.issn.org
Zeitschriften sind fortlaufende Sammelwerke, die im allgemeinen öfter als einmal jährlich, mehr oder weniger regelmäßig auf unbegrenzte Zeit erscheinen und deren einzelne Hefte meist mehrere Beiträge enthalten. Sie erhalten weder als Gesamtheit noch für die einzelnen Hefte eine ISBN. Dasselbe gilt für fortlaufende Beilagen zu Zeitschriften. Einzelne Beilagen können dagegen eine ISBN erhalten.
Zeitschriftenartige Reihen sind Veröffentlichungen, die einmal jährlich oder seltener mehr oder weniger regelmäßig auf unbegrenzte Zeit erscheinen. Die einzelnen Stücke einer zeitschriftenartigen Reihe enthalten im allgemeinen mehrere Beiträge (z. B. Jahrbücher), einen Bericht (z. B. Jahresberichte) oder eine Datensammlung (z. B. Adressbücher).
Zeitschriftenartige Reihen enthalten als Gesamtheit keine ISBN. Die einzelnen Stücke einer zeitschriftenartigen Reihe können jeweils eine ISBN erhalten, sofern sie einzeln beziehbar sind.
Schriftenreihen sind Veröffentlichungen, deren Einzelstücke monographischen Charakter haben und zwanglos in fortlaufender, unbegrenzter Folge erscheinen.
Schriftenreihen erhalten als Gesamtheit keine ISBN. Die einzelnen Stücke einer Schriftenreihe erhalten dagegen jeweils eine ISBN.
4.4 Auflage
Unter einer Auflage wird die Gesamtzahl der auf einmal hergestellten Exemplare einer Veröffentlichung verstanden.
Keine neue ISBN erhält eine neue Auflage, die gegenüber der vorhergehenden Auflage mit Titel, Text oder Abbildungen unverändert ist (z. B. beim Nachdruck vom gleichen Druckträger). Eine neue ISBN muss vergeben werden, wenn eine neue Auflage mit Titel, Text oder Abbildungen gegenüber der vorhergehenden Auflage verändert wird.
Preiskorrekturen haben keinerlei Einfluss auf die ISBN, falls nicht mit der Preisänderung eine veränderte Auflage verbunden ist. Ein und dieselbe Ausgabe oder Auflage eines Buches mit verschiedenen Preisen (Vorzugspreis, Subskriptionspreis, Abonnentenpreis) erhält nur eine ISBN.
4.5 Reprints
Als Reprints werden fotomechanische Nachdrucke seit längerer Zeit nicht mehr lieferbarer Veröffentlichungen verstanden, die entweder vom Originalverleger, häufiger jedoch von sogenannten Reprint-Verlagen hergestellt werden. Falls ein neues Impressum verwendet wird, erhalten diese Reprints eine ISBN des Reprint-Verlages.