Neue MwSt-Regelungen in der Schweiz ab 2018

Ab diesem Jahr sind in der Schweiz neue Mehrwertsteuerregeln gültig, die auch Auswirkungen auf österreichische Verlage und Versandbuchhandlungen mit Lieferungen in die Schweiz haben werden.

1. Grundsätzlich werden Unternehmen in der EU für Leistungen im Ausland sofort steuerpflichtig und können sich in der Regel nicht auf die Kleinunternehmerregelungen berufen. Dies gilt seit Anfang des Jahres auch für ausländische Unternehmen, die Leistungen in der Schweiz oder Liechtenstein erbringen, sofern diese Unternehmen weltweit einen Umsatz von 100.000 Franken erzielen.

2. Das grenzüberschreitende Versenden von Gegenständen, beispielsweise Büchern, führt jedoch grundsätzlich nicht zur Steuerpflicht des ausländischen Unternehmens. Die geschuldete Mehrwertsteuer wird entweder bei der Einfuhr erhoben und ist von der Kundschaft im Ausland direkt zu bezahlen oder es besteht eine Freigrenze, bis zu der auf die Erhebung der MwSt verzichtet wird. Für Sendungen in die Schweiz beträgt die Freigrenze für reduziert besteuerte Gegenstände wie Bücher, Zeitungen und Zeitschriften CHF 200, für alle übrigen
Waren CHF 65, immer inklusive der gesamten Versandkosten. Diese Freigrenze diente großen Versandhändlern bisher dazu, trotz millionenschweren Umsätzen in der Schweiz um sämtliche Abgaben herumzukommen.

3. Mit Einführung der Versandhandelsregelung ab 2019 („Lex Amazon„) werden Unternehmen, die für mehr als 100.000 Franken pro Jahr abgabefreie Sendungen in die Schweiz oder nach Liechtenstein senden, neu in der Schweiz steuerpflichtig (funktioniert im Wesentlichen wie das heutige, freiwillige Unterstellungsverfahren).

4. Diese Umsatzschwelle hat nichts mit der in Ziffer 1 genannten Umsatzgrenze zu tun. Wie bisher gilt, dass der deutsche oder österreichische Verlag/Versandbuchhändler, der ein Buch in die Schweiz liefert, nicht in der Schweiz MwSt zahlen, keine
Schweizer MwSt-Nummer beantragen und nichts abliefern muss! Auch nicht mit dem revidierten MwSt-Gesetz, sofern er nicht für mehr als 100.000 Franken pro Jahr abgabefreie Sendungen ins Inland sendet. Sendungen, die der Einfuhrsteuer unterliegen, sind für diese Umsatzgrenze unerheblich.

Das Merkblatt des Schweizer Buchhändler- und Verlegerverbandes finden Sie hier.

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