Neue Öffnungsschritte ab 1. Juli

Kultur und Handel können weiter aufatmen: In einer Pressekonferenz am 17. Juni gab die Regierung weitere Öffnungsschritte bekannt. Ab 1. Juli sind die Beschränkungen bei Indoor-Kultur-Veranstaltungen, wie etwa bei Lesungen, aufgehoben. Der Mund-Nasen-Schutz löst die FFP2-Maske im Handel ab, die Platzbeschränkung pro Kunde entfällt zur Gänze. Hier ein kurzer Überblick.

Kultur und Veranstaltungen

Ab 1. Juli:
° Beschränkungen sind bei Kultur- und Sportveranstaltungen aufgehoben: keine Besucheranzahlbegrenzung (10m2 pro Person), keine zugewiesenen Sitzplätze
° Keine Beschränkungen bei gastronomischem Angebot
° Anzeigepflicht erst ab 100 Personen, Bewilligungspflicht ab 500 Personen
° 3G-Regel erst ab 100 Besucher*innen
° In Museen entfällt die 10m2-Regelung, statt FFP2-Maske ist Mundnasenschutz verpflichtend (ab 17. Juli muss keine Maske mehr getragen werden).

Handel

Ab 1. Juli:
° Platzbeschränkungen pro Kunde entfallen zur Gänze
° Statt einer FFP2-Maske darf ein Mundnasenschutz getragen werden
° Ab 22. Juli darf ganz auf die Maske verzichtet werden, außer in Geschäften des täglichen Bedarfs (Lebensmittel etc.)

Wo gilt die Maskenpflicht ab 1. Juli?

° Im Handel, in den Öffis und in Museen muss ein Mundnasenschutz getragen werden. Am 22. Juli entfällt die Maskenpflicht in den Museen und im Handel zur Gänze, ausgenommen in Geschäften des täglichen Bedarfs und in den Öffis.
° In Pflegeheimen und Krankenhäusern bleibt die FFP2-Masken-Pflicht.

Gastronomie

Ab 1. Juli:
° Die Sperrstunde ist aufgehoben, weder Gäste noch Personal müssen Masken tragen. Die Registrierungspflicht (3G-Regel) gilt bis 22. Juli.

18.6.2021

 

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