Senkung der Mehrwertsteuer auch für elektronische Publikationen bestätigt

Senkung der Mehrwertsteuer auf fünf Prozent nun auch für elektronische Publikationen inklusive Hörbücher im Nationalrat bestätigt.

Nach der ersten Ankündigung der Regierung, dass es mit 1.7.2020 eine Mehrwertsteuer-Senkung für Bücher geben soll, kam es zu mehreren Debatten über die Einbeziehung von elektronischen Publikationen. Letztlich befanden sich eBooks und Audio-Books leider nicht im Initiativantrag.

Für die heute durchgeführte 40. Sitzung des Nationalrates ist es dem HVB in Abstimmung mit der Bundesregierung und den Nationalratsparteien gelungen, einen Abänderungsantrag zu initiieren, der auch die Einbeziehung von elektronischen Publikationen inkl. Hörbüchern inkludiert.

Benedikt Föger, Präsident des Hauptverbandes des Österreichischen Buchhandels, freut sich über die nunmehr erweiterte Mehrwertsteuersenkung: „Die aktuelle Lösung der Mehrwertsteuer-Senkung bedeutet für alle am Verkauf von Büchern, eBooks und Hörbüchern Beteiligten – Buchhandlungen, Zwischenhandel, Verlage und nicht zuletzt Autorinnen und Autoren – einen relevant erhöhten Erlös. Es ist damit eine sofort wirksame systematische Förderung für die gesamte Branche, die wie andere Branchen auch unter den Folgen der Corona-Pandemie leidet.“

Helmut Zechner, Vorsitzender des Österreichischen Buchhändlerverbandes ergänzt: „Der österreichische Buchhandel hat sich in der Krise bewährt und konnte dem Internetgiganten Amazon Marktanteile abkämpfen. Umso wichtiger ist jetzt diese weitere Stärkung, denn mit großer Sorge sahen wir das Fehlen von eBooks und Hörbüchern in der geplanten Gesetzesänderung. Gut, dass es nun noch korrigiert wurde.“

Seit 1.1.2020, dem Datum der identen Steuersätze auf gedruckte Bücher, eBooks und Hörbücher, arbeitete die Buchwirtschaft an digitalen Modellen für die gemeinsame Vermarktung von kreativem Content. Wären eBooks und Hörbücher jetzt nicht in den Genuss der 5% Senkung gekommen, hätte das einen enormen Arbeitsaufwand für alle Buchhandlungen zur Folge, da die elektronischen Produktgruppen seit sechs Monaten mit den Printprodukten gleichgesetzt waren. Grundsätzlich gilt: Ein Buch ist ein Buch, ein eBook ist ebenfalls ein Buch und ein Hörbuch ebenso. Vor allem Bundles (die Kombination Buch mit eBook mit Audio-Book) wären durch eine nicht vereinheitlichte Mehrwertsteuer-Regelung verhindert worden.

30.6.2020

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